Erfolge

Schnell. Präzise.
Außergerichtlich gelöst.

So arbeite ich: konsequent und ohne Umwege – die meisten Fälle enden außergerichtlich, bevor sie eskalieren.

★★★★★ 5,0 | ★★★★★ 5,0

Der erste Schritt ist selten eine Klage. Meist genügt ein klar formuliertes anwaltliches Schreiben, gestützt auf das Fernunterrichtsschutzgesetz oder den Einwendungsdurchgriff nach §358 BGB, um Anbieter, Zahlungsdienstleister oder Inkassounternehmen zum Einlenken zu bewegen.

Das Ergebnis: eine schnelle, geräuschlose Lösung – ohne dass es vor Gericht geht.

Bereits erfolgreich gegen

01

CopeCart

Mandant:innen, die einen Coaching- oder Mentoring-Vertrag über die Plattform CopeCart abgeschlossen hatten und diesen wegen eines Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) widerrufen bzw. rückabwickeln wollten.

KI-Signalgruppe / Trading-Coaching
9.999 €

Mandant buchte über CopeCart das Programm „Momentum Plus": lebenslanger Zugang zu einer KI-basierten Telegram-Signalgruppe, persönliches Onboarding und Premium-Support. Nach Prüfung: FernUSG anwendbar, ZFU-Zulassung fehlte. Nach gezieltem anwaltlichem Schreiben vollständige Erstattung ohne weitere Einwände.

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung
Social Media Masterclass
5.712 €

Vertrag über die „Social Media Masterclass – Einkommen durch Reichweite". Nach fünf gezahlten Raten (1.190 €) wurde die Zahlung eingestellt, daraufhin ein Inkassounternehmen beauftragt. Nach anwaltlicher Prüfung und außergerichtlicher Vertretung wurden die Ansprüche nicht weiterverfolgt.

✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, keine weiteren Zahlungen
Homeoffice Schnellstart-Paket
499 €

Bestellung beworben als „14 Tage für nur 1 €" – tatsächlich folgte eine weitere Abbuchung von 498 €. Nach anwaltlicher Prüfung und außergerichtlicher Geltendmachung wurde der gezahlte Betrag unmittelbar und vollständig erstattet.

✓ Außergerichtlich – vollständige Erstattung
02

Digistore24

Analog gelagerte Fälle rund um Coaching- und Onlinekurs-Verträge, die über Digistore24 abgewickelt wurden – mit demselben rechtlichen Ansatzpunkt über das FernUSG.

Sales Circle University
Inkasso abgewehrt

Vertrag über die „Sales Circle University" – inklusive Live-Calls, 1-zu-1-Betreuung, Success-Workshops und Community-Zugang. Nach Einstellung der Zahlungen wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben. Nach anwaltlicher Prüfung und außergerichtlicher Vertretung wurden die Ansprüche erfolgreich abgewehrt.

✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, keine weiteren Zahlungen
„The Cashflow System"
3.009 €

Vertrag im Fernabsatz zu einem Gesamtpreis von 2.500 €, über ein Ratenzahlungsmodell via Klarna wurden insgesamt 3.009 € geltend gemacht. Auch gegenüber Zahlungsdienstleistern wie Klarna und PayPal können Zahlungen konsequent abgewehrt werden.

✓ Außergerichtlich – Zahlungsdienstleister abgewehrt
03

Namotto

Fälle rund um die Vermittlungsplattform Namotto (teils in Verbindung mit Ablefy) – ein Anbieter, der in der anwaltlichen Praxis regelmäßig auftaucht und sich meist auf außergerichtliche Lösungen einlässt.

„Automation Instagram Business" (Klarna)
4.760 €

Online-Coaching, gebucht am 25.04.2026 über Namotto und mit Klarna-Ratenzahlung finanziert. Nach anwaltlicher Intervention erklärte Namotto am 09.10.2026 die vollständige Stornierung der Bestellung und bestätigte, dass keine weiteren Forderungen bestehen. Klarna erstattete sämtliche bereits geleisteten Zahlungen.

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückabwicklung, Erstattung über Klarna
Instagram Automation Class
6.000 €

Buchung über die Plattform Namotto bzw. Ablefy – Schulungsinhalte zu Instagram-Marketing, Automatisierung und Monetarisierung. Der Anbieter ließ sich auf eine einvernehmliche Einigung mit erheblicher Rückzahlung ein.

✓ Außergerichtlich – erhebliche Rückzahlung
„ReiseFrei Training"
über 7.000 €

Coaching „ReiseFrei Training" des Anbieters Reisefrei, gebucht über Namotto und finanziert mittels PayPal-Ratenzahlung. Nach außergerichtlicher Geltendmachung erstattete PayPal den gesamten Kaufpreis und stornierte den Ratenzahlungsvertrag. Mehr zum ReiseFrei Mentoring

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung und Stornierung der Finanzierung
Amazon Kindle Direct Publishing
4.760 €

Programm über Namotto/Ablefy zum Amazon Kindle Direct Publishing – Erstellung, Veröffentlichung und Vermarktung von E-Books. Nach anwaltlicher Intervention kam es zu einer außergerichtlichen Einigung.

✓ Außergerichtlich – Einigung erzielt
04

Ausländische Anbieter

Ein Sitz in der Schweiz, Dubai oder den USA schützt Anbieter nicht automatisch vor deutschem Verbraucherschutzrecht – wenn sich das Angebot erkennbar auch an deutsche Kunden richtet, gelten oft dieselben Regeln wie bei inländischen Anbietern.

„TARA-Ausbildung" (Natürlich Tschumi GmbH, Schweiz)
35.323,04 €

14-monatige Ausbildung zum therapeutischen Coach, Gesamtpreis 43.294,92 €, bereits gezahlt 33.333 €. Rückforderung gestützt auf internationales Verbraucherschutzrecht (Art. 6 Rom-I-VO), FernUSG mangels ZFU-Zulassung, fehlende Widerrufsbelehrung und Anfechtung wegen Täuschung. Die Anbieterin sagte die vollständige Erstattung bereits rund zwei Stunden nach dem anwaltlichen Schreiben zu.

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung binnen 2 Stunden
05

Inkasso

Mandant:innen, die von Inkassounternehmen wie Debtist wegen vermeintlicher Restforderungen aus Coaching-Verträgen kontaktiert wurden – hier geht es nicht um Rückforderung, sondern um Abwehr der Forderung.

Debtist · Trading-Coaching
9.999 €

Inkasso-Schreiben von Debtist für einen CopeCart-Vertrag. FernUSG anwendbar, ZFU-Zulassung fehlte. Nach anwaltlichem Schreiben vollständige Erstattung ohne weitere Einwände.

✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, vollständige Rückzahlung
Debtist · Social Media Masterclass
5.712 €

Debtist-Inkasso nach Einstellung der Ratenzahlungen beauftragt. Anwaltliche Prüfung: Vertrag nichtig nach FernUSG. Ergebnis: Inkasso abgewehrt, keine weiteren Zahlungen, keine Schufa-Einträge.

✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, keine Schufa-Einträge
Debtist · „Setten über den Chat"
4.950 €

Nach Einstellung der Ratenzahlungen wurde das Inkassounternehmen Debtist eingeschaltet. Nach anwaltlicher Prüfung und außergerichtlicher Vertretung teilte Debtist mit, dass die Ansprüche nicht weiterverfolgt und keine weiteren Zahlungen mehr gefordert werden.

✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, keine weiteren Zahlungen
Diagonal Inkasso · „AI Bot Trading 4.0"
4.483,42 €

Forderung der IRTO DEFI ACADEMY LLC über Diagonal Inkasso geltend gemacht. Widerspruch unter Berufung auf das FernUSG mangels Zulassung des Fernlehrgangs. Bereits nach zwei anwaltlichen Schreiben teilte Diagonal Inkasso mit, dass keine weiteren Forderungen mehr beigetrieben werden.

✓ Außergerichtlich – Forderung vollständig abgewehrt
06

Klarna & PayPal-Finanzierung

Wurde der Coaching-Kauf über Klarna, PayPal Later oder eine andere Finanzierung bezahlt, eröffnet §358 BGB einen zusätzlichen Weg: Ist der Coaching-Vertrag nach FernUSG nichtig, lässt sich das auch gegenüber dem Finanzierungspartner geltend machen – laufende Raten werden gestoppt, bereits gezahlte Beträge zurückgefordert, unabhängig davon, ob der Coaching-Anbieter noch erreichbar ist.

Franchise-Coaching (Klarna)
4.760 €

Coaching im Fernabsatz, finanziert über Klarna. Vertrag nach FernUSG nichtig, Einwendungsdurchgriff nach §358 BGB eingeleitet. Vollständige Erstattung über Klarna erreicht.

✓ Außergerichtlich – vollständige Erstattung über Klarna
„ReiseFrei Training" (PayPal)
über 7.000 €

Finanzierung des Coachings über PayPal-Ratenzahlung. Nach außergerichtlicher Geltendmachung erstattete PayPal den gesamten Kaufpreis und stornierte den Ratenzahlungsvertrag vollständig.

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung und Stornierung der Finanzierung
„HerClosingAcademy" (PayPal)
4.999 €

Coaching-Vertrag mit der HEART DRIVEN SALES – FZCO, finanziert über PayPal-Ratenzahlung. FernUSG einschlägig, da aufgezeichnete Live-Calls auch eine asynchrone Wissensvermittlung ermöglichten. Nach anwaltlichem Schreiben beendete PayPal den Vertrag und erstattete die bereits gezahlten Raten vollständig.

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückerstattung über PayPal
„EcomAccelerator" (Klarna, über Whop)
5.997 €

Coaching-Programm der 92 Creations LLC, gebucht über die Plattform Whop – der Coach selbst mit Sitz im Ausland. Finanzierung über einen mit dem Vertrag verbundenen Klarna-Ratenzahlungsvertrag. Nach außergerichtlicher Aufforderung stellte Klarna sämtliche weiteren Forderungen ein und erstattete die bereits geleisteten Zahlungen vollständig.

✓ Außergerichtlich – Forderungen eingestellt, vollständige Rückzahlung

Letzte Erfolge vor Gericht

Versäumnisurteil Online-Coaching · 6. Oktober 2026

Amtsgericht Hamburg-St. Georg verurteilt die CopeCart GmbH zur Rückzahlung von 1.975,75 € für das Online-Paket „MPU Beratung Gold" zzgl. Zinsen und 248,80 € außergerichtlicher Anwaltskosten. CopeCart hatte Widerruf und Rückzahlung mehrfach abgelehnt und meldete sich auf die Klage nicht. Noch nicht rechtskräftig.

✓ Klage vollständig gewonnen, 1.975,75 € plus Anwaltskosten zugesprochen
Urteil ansehen (PDF)
Urteil Arbeitsrecht · LAG Hessen, 1. Oktober 2026

Arbeitgeberin klagte auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten (Notarfachwirtin, 2.880 €). Das Arbeitsgericht Wiesbaden wies die Klage am 18. Dezember 2025 vollständig ab, die Rückzahlungsklausel ist nach § 242 und § 307 BGB unwirksam. Das Hessische Landesarbeitsgericht verwarf die Berufung der Arbeitgeberin am 1. Oktober 2026 als unzulässig. Noch nicht rechtskräftig.

✓ Klage abgewiesen, Berufung verworfen, Mandantin zahlt nichts zurück
Urteil LAG Hessen ansehen (PDF) Urteil ArbG Wiesbaden ansehen (PDF)
Versäumnisurteil Online-Coaching · 28. September 2026

Amtsgericht Geislingen an der Steige verurteilt die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG zur Rückzahlung von 1.503,99 € für die „Zyklus Mastery Academy" zzgl. Zinsen und 480,85 € Anwaltskosten und stellt fest, dass der Vertrag über 4.511,91 € nichtig ist und keine weiteren Raten geschuldet sind. Noch nicht rechtskräftig.

✓ Vertrag nichtig, 1.503,99 € plus Anwaltskosten zugesprochen
Urteil ansehen (PDF)
Versäumnisurteil Online-Coaching · 22. September 2026

Amtsgericht Lörrach verurteilt die CopeCart GmbH zur Rückzahlung von 2.370 € für das Dropshipping-Coaching „ULTIMUM DROPSHIPPING – Ultimum Pro" nach § 7 Abs. 1 FernUSG mangels ZFU-Zulassung, zzgl. Zinsen und 326,15 € außergerichtlicher Anwaltskosten. Der Vertrag stammte bereits aus dem Jahr 2021 – CopeCart reagierte weder auf das anwaltliche Schreiben noch auf die Klage.

✓ Klage vollständig gewonnen, 2.370 € plus Anwaltskosten zugesprochen
Urteil ansehen (PDF)
Versäumnisurteil Online-Coaching · 8. September 2026

Amtsgericht Schöneberg verurteilt die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG zur Rückzahlung von 7.700 € für das Coaching „Sales Academy, From Broke2Boss" nach § 7 Abs. 1 FernUSG mangels ZFU-Zulassung, zzgl. Zinsen und 712,90 € außergerichtlicher Anwaltskosten. Namotto reagierte weder auf das anwaltliche Schreiben noch auf die Klage.

✓ Klage vollständig gewonnen, 7.700 € plus Anwaltskosten zugesprochen
Urteil ansehen (PDF)
Urteil Online-Coaching · 10. August 2026

„Insight Freedom Club" (Digistore24 GmbH): 12-monatiger E-Learning-Vertrag über 4.735 € nach § 7 Abs. 1 FernUSG für nichtig erklärt. Rückzahlung der geleisteten Raten (1.973,10 €), keine weiteren Zahlungen, Kosten trägt Digistore24.

✓ Vertrag nichtig, vollständige Rückzahlung
Urteil ansehen (PDF)

* Die dargestellten Fälle sind anonymisiert und stellen keine Garantie für den Ausgang Ihres Falls dar. Jeder Sachverhalt ist individuell zu beurteilen.

Das sagen meine Mandant:innen

139 Bewertungen – jede einzelne mit 5 Sternen

Google Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Kaum hatte ich den Kontakt über Mail gesucht, erhielt ich schon Antwort. Herr Mazur hat mir mit Rat und Tat geholfen, so dass eine richterliche Entscheidung nicht mehr notwendig wurde. Alle Achtung – eine Anfrage an ihn lohnt!

J
J.V.
★★★★★

Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich, sodass man sich auch als Laie nie unsicher oder fehl am Platz fühlt. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

R
Rahel G.
★★★★★

Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück (obwohl Wochenende war 😊) Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Im Endeffekt musste ich seine juristische Unterstützung doch nicht in Anspruch nehmen. Sollte ich zukünftig juristischen Beistand brauchen, weiß ich, wen ich anrufen werde.

M
Michael Stuhldreher
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

A
Anna-Lea Wicking
★★★★★

Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit, was letztendlich schon zum Erfolg führte. Ich würde ihn in allen Dingen immer wieder wählen, wenn ich rechtlich Hilfe brauche. Alles in einem ein super Anwalt.

D
Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur kann ich nur empfehlen. Er hat den Fall sofort angenommen und bearbeitet. Herr Mazur war immer sehr gut erreichbar und hat schnell geantwortet. Ein Anwalt, der mit Herzen arbeitet. Vielen Dank für Ihre Arbeit.

O
Oleg Petrowski
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Kaum hatte ich den Kontakt über Mail gesucht, erhielt ich schon Antwort. Herr Mazur hat mir mit Rat und Tat geholfen, so dass eine richterliche Entscheidung nicht mehr notwendig wurde. Alle Achtung – eine Anfrage an ihn lohnt!

J
J.V.
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Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich, sodass man sich auch als Laie nie unsicher oder fehl am Platz fühlt. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

R
Rahel G.
★★★★★

Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück (obwohl Wochenende war 😊) Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Im Endeffekt musste ich seine juristische Unterstützung doch nicht in Anspruch nehmen. Sollte ich zukünftig juristischen Beistand brauchen, weiß ich, wen ich anrufen werde.

M
Michael Stuhldreher
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

A
Anna-Lea Wicking
★★★★★

Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit, was letztendlich schon zum Erfolg führte. Ich würde ihn in allen Dingen immer wieder wählen, wenn ich rechtlich Hilfe brauche. Alles in einem ein super Anwalt.

D
Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur kann ich nur empfehlen. Er hat den Fall sofort angenommen und bearbeitet. Herr Mazur war immer sehr gut erreichbar und hat schnell geantwortet. Ein Anwalt, der mit Herzen arbeitet. Vielen Dank für Ihre Arbeit.

O
Oleg Petrowski
anwalt.de Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur wärmstens empfehlen! In einer für mich sehr belastenden Situation war er eine enorme Unterstützung. Die Beratung war professionell, ehrlich und jederzeit auf Augenhöhe. Ich wurde top vertreten und fühlte mich die ganze Zeit bestens aufgehoben.

S
Sascha Spiegel
★★★★★

Herr Mazur hat es durch seinen präzisen Blick für das Wesentliche geschafft, der Gegenseite die drohenden Konsequenzen aufzuzeigen, wodurch sie eingelenkt haben. Des Weiteren war Hr Mazur jederzeit erreichbar, was heute nicht mehr selbstverständlich ist.

S
Steffi W.
★★★★★

Ich kann Herrn Tim Mazur als Strafverteidiger uneingeschränkt weiterempfehlen. In einer rechtlich und persönlich sehr belastenden Situation fühlte ich mich von Anfang an hervorragend vertreten. Dank seines Einsatzes wurde ein erstklassiges Ergebnis erzielt.

M
M. Z.
★★★★★

Nach einem halben Jahr Hinhaltetaktik haben wir Herrn Mazur gebeten, unsere Interessen durchzusetzen. Mit den richtigen Worten und dem nötigen Druck hat er es geschafft, dass unsere Forderung in angemessener Zeit beglichen wurde. Herzlichen Dank.

G
G. B.
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat meinen Fall direkt übernommen und mich von Anfang an sehr gut beraten. Immer erreichbar, zuverlässig und kompetent. Bin dankbar, dass der Fall zu meinen Gunsten gelöst werden konnte!

A
Asimina
★★★★★

Sehr guter Anwalt. Hat immer ein offenes Ohr. Per Mail auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichbar. Macht keine leeren Versprechen.

M
Maik
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur wärmstens empfehlen! In einer für mich sehr belastenden Situation war er eine enorme Unterstützung. Die Beratung war professionell, ehrlich und jederzeit auf Augenhöhe. Ich wurde top vertreten und fühlte mich die ganze Zeit bestens aufgehoben.

S
Sascha Spiegel
★★★★★

Herr Mazur hat es durch seinen präzisen Blick für das Wesentliche geschafft, der Gegenseite die drohenden Konsequenzen aufzuzeigen, wodurch sie eingelenkt haben. Des Weiteren war Hr Mazur jederzeit erreichbar, was heute nicht mehr selbstverständlich ist.

S
Steffi W.
★★★★★

Ich kann Herrn Tim Mazur als Strafverteidiger uneingeschränkt weiterempfehlen. In einer rechtlich und persönlich sehr belastenden Situation fühlte ich mich von Anfang an hervorragend vertreten. Dank seines Einsatzes wurde ein erstklassiges Ergebnis erzielt.

M
M. Z.
★★★★★

Nach einem halben Jahr Hinhaltetaktik haben wir Herrn Mazur gebeten, unsere Interessen durchzusetzen. Mit den richtigen Worten und dem nötigen Druck hat er es geschafft, dass unsere Forderung in angemessener Zeit beglichen wurde. Herzlichen Dank.

G
G. B.
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat meinen Fall direkt übernommen und mich von Anfang an sehr gut beraten. Immer erreichbar, zuverlässig und kompetent. Bin dankbar, dass der Fall zu meinen Gunsten gelöst werden konnte!

A
Asimina
★★★★★

Sehr guter Anwalt. Hat immer ein offenes Ohr. Per Mail auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichbar. Macht keine leeren Versprechen.

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Maik

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Kurze Schilderung Ihres Anliegens genügt. Ich melde mich zeitnah mit einer ersten Einschätzung.

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