ReiseFrei Mentoring · Thunderscale Limited · AffiliCon · namotto

ReiseFrei Mentoring gebucht: Wann sich der Vertrag widerrufen oder rückabwickeln lässt

Sie haben das „ReiseFrei Mentoring“ gebucht und zahlen Raten oder haben bereits mehrere tausend Euro bezahlt? In meiner Praxis häufen sich Anfragen dazu. Bisher konnte ich in zwei ReiseFrei-Fällen die vollständige Erstattung der Zahlungen erreichen, in einem weiteren Fall wird derzeit Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eingereicht. Diese Seite zeigt, wer hinter dem Angebot steht, was Bestellseite und AGB sagen und was Sie jetzt prüfen und sichern sollten. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

ReiseFrei Mentoring gebucht? Zwei Fälle vollständig erstattet, eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit folgt. Was jetzt zu prüfen ist, steht hier. Kostenlose Ersteinschätzung.

123× ★★★★★ auf Google und Anwalt.de Bundesweit tätig Stand der Quellen: 12.10.2026 Auch bei bereits gezahlten Verträgen
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Rechtsanwalt Tim Mazur

Rechtsanwalt Tim Mazur – ich prüfe Ihre ReiseFrei-Unterlagen persönlich und bundesweit.

Stand: 12.10.2026 · Bestellseite und AGB abgerufen am 12.10.2026

Kurzantwort in vier Sätzen

  • Beim „ReiseFrei Mentoring“ kommen vor allem zwei Wege in Betracht: die Nichtigkeit des Vertrags nach § 7 Abs. 1 FernUSG, wenn Fernunterricht ohne ZFU-Zulassung vorliegt, und ein Widerruf, falls Sie Verbraucher waren und die Belehrung fehlerhaft ist.
  • ReiseFrei bestreitet beides. Die Bestellseite nennt aber einen Selbstlernkurs mit fünf Kapiteln und wöchentliche Community-Calls, und die Rechtsprechung des BGH zum FernUSG gilt auch zwischen Unternehmern.
  • Wer Ihr Vertragspartner ist (Thunderscale Limited, namotto, AffiliCon), entscheidet, an wen sich Widerruf und Rückforderung richten.
  • In zwei von mir betreuten Fällen wurden die Zahlungen vollständig erstattet, in einem weiteren wird Klage eingereicht. Ihr Fall muss einzeln geprüft werden.
Zur Einordnung

ReiseFrei: Programm für das eigene Online-Reisebüro

ReiseFrei bietet nach eigener Darstellung die Begleitung beim Aufbau eines Online-Reisebüros als zweites Standbein an. Das Geschäftsmodell beruht auf Provisionen von Reiseveranstaltern. Beworben werden eine individuelle Berater-Website mit Buchungsanfrage-System, der Zugang zu über 200 Reiseveranstaltern, ein System zur Kundengewinnung und persönliche Begleitung per Video-Call, Community und Sessions.

Das Angebot wird unter verschiedenen Bezeichnungen geführt, etwa „ReiseFrei Mentoring“, „ReiseFrei Training“ oder „ReiseFrei – dein eigenes Reisebusiness“. Diese Seite behandelt sie gemeinsam. Sie enthält keine Bewertung der Redlichkeit des Anbieters oder einzelner Personen.

Verkäufer laut Bestellseite

Thunderscale Limited, Apostolou Pavlou 16, 2nd floor, Flat/Office 201, 8046 Pafos, Zypern. Handelsregister Zypern HE 481701, eingetragen am 09.10.2025.

Preise und Zahlung

Die Bestellseite nennt 4.995 €, 5.995 €, 6.995 € und 7.995 € netto, zahlbar einmalig oder in Raten, auch über PayPal und Klarna. Hinzu kommt ein Buchungssystem-Abo für 14,95 € pro Monat.

Reseller

Verträge werden auch über die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG und die AffiliCon GmbH geschlossen. AffiliCon tritt auf der Bestellseite als Zahlungs- und Abo-Dienstleister auf.

Zielgruppe laut AGB

Nur Unternehmer (§ 14 BGB); ein Widerrufsrecht wird ausgeschlossen. Eine Verbraucherschlichtung lehnt die Gesellschaft laut Impressum ab.

Prüfung

Vier Fragen, an denen es meistens hängt

Die Antworten ergeben sich aus Ihren Unterlagen. Die folgenden Punkte zeigen, wo ich zuerst hinschaue.

1

Was genau wurde Ihnen verkauft, und liegt Fernunterricht vor?

Was ReiseFrei sagt: Der Anbieter bestreitet die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und trägt vor, im Wesentlichen werde nur eine Website bereitgestellt. Auch ein Widerrufsrecht wird bestritten.

Was dagegen spricht: Nach der Bestellseite gehören zum Paket ein Selbstlernkurs mit fünf Kapiteln und wöchentliche Community-Calls. Mir liegen Einblicke in den Mitgliederbereich vor: strukturierte Videolektionen (u. a. „Vorbereitung“, „Reisen buchen“, „Sichtbarkeit“), Anleitungen zu Buchungssystemen, Social Media und Google, Community-Calls und Mindset-Calls, teils aufgezeichnet, dazu eine Community mit Fragemöglichkeit. ReiseFrei wirbt selbst mit persönlicher Begleitung per Video-Call, Community und regelmäßigen Sessions.

Warum das wichtig ist: Fehlt für Fernunterricht die Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Maßgeblich ist der tatsächliche Vertragsinhalt, nicht die Bezeichnung als Mentoring, Community oder Website.

Prüfschritt: Sichern Sie die Leistungsbeschreibung aus dem Bestellprozess und Screenshots des Mitgliederbereichs mit Kapiteln, Videos und Call-Aufzeichnungen. Mehr zur Rechtslage: FernUSG und BGH-Urteile im Überblick.

2

Sind Sie Verbraucher oder Unternehmer, und gilt ein Widerruf?

Was die AGB sagen: Nach den AGB vom September 2026 (§ 13.1, § 14) richtet sich das Angebot nur an Unternehmer, ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe nicht. Die Widerrufsinformation auf der Bestellseite fasst dagegen zunächst eine 14-Tage-Frist zusammen und schließt dann Bestellungen von Unternehmern, digitale Inhalte und individuell angefertigte Websites aus. Die Texte sind nicht deckungsgleich.

Warum das wichtig ist: Ob jemand Verbraucher ist, richtet sich nach dem Zweck des Geschäfts (§ 13 BGB), nicht nach einer Klausel. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann ein Widerruf noch bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich sein (§ 356 Abs. 3 BGB). Das FernUSG schützt nach der BGH-Rechtsprechung unabhängig davon auch Unternehmer.

Prüfschritt: Haben Sie bei der Bestellung als Privatperson oder mit Firmenangaben gekauft? Hatten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gewerbe oder Reisebüro?

3

Wer ist Ihr Vertragspartner und wer hat die Zahlung finanziert?

Was die Bestellseite sagt: Als Verkäufer ist die Thunderscale Limited (Zypern) genannt, AffiliCon erscheint als Zahlungs- und Abo-Dienstleister. In der Praxis werden ReiseFrei-Verträge aber vielfach über sogenannte Reseller geschlossen, etwa die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG oder, neuerdings, die AffiliCon GmbH. Ein Vertrag mit dem Reseller richtet sich nach den dortigen Bedingungen.

Warum das wichtig ist: Vertragspartner ist, wer auf Ihrer Rechnung und Bestellbestätigung steht. An ihn richten sich Widerruf, Rückforderung und die Frage, wer Zahlungen verlangen darf. Bei Ratenzahlung über PayPal oder Klarna kommt zusätzlich der Zahlungsdienstleister ins Spiel, über den in meinen Fällen die Rückabwicklung lief.

Prüfschritt: Wer steht auf Rechnung, Bestellbestätigung und PayPal- oder Klarna-Beleg? Wann wurde gekauft? Die Thunderscale Limited ist erst seit dem 09.10.2025 im zypriotischen Register eingetragen. Wer früher gebucht hat, sollte besonders genau auf den Rechnungsaussteller achten.

4

Was wurde Ihnen im Verkaufsgespräch gesagt?

Was ReiseFrei sagt: Die Webseite nennt keinen Preis und erklärt ausdrücklich: „Wir können dir keine Ergebnisse garantieren.“ Die Bestellseite nennt Preise von 4.995 €, 5.995 €, 6.995 € und 7.995 € netto. Der Einstieg läuft über ein kostenloses Video, eine Bewerbung und ein Erstgespräch.

Warum das wichtig ist: Aussagen im Gespräch, etwa zu Verdienstmöglichkeiten, zum Zeitaufwand oder dazu, dass „nur“ eine Website verkauft werde, können für Irreführung, Anfechtung oder Schadensersatz bedeutsam sein. Sie müssen sich aber belegen lassen.

Prüfschritt: Sichern Sie Chatverläufe, E-Mails, Terminbestätigungen und Gesprächsnotizen vor dem Kauf. Schreiben Sie auf, wer was wann gesagt hat.

Bisher erreicht

Drei ReiseFrei-Fälle, Stand 12.10.2026

Aus drei unabhängigen Mandaten, die ich in meinen Rechtstipps auf anwalt.de dokumentiert habe.

Außergerichtlich · PayPal

7.128,10 € erstattet

Die PayPal-Ratenzahlungsvereinbarung zum „ReiseFrei Mentoring“ wurde vollständig rückabgewickelt. Geltend gemacht wurden insbesondere die fehlende ZFU-Zulassung nach dem FernUSG sowie Widerrufs- und Informationsmängel. Die betroffene Person erhielt die geleisteten Zahlungen in Höhe von 7.128,10 € zurück. Zum Rechtstipp auf anwalt.de

Außergerichtlich · AffiliCon

Vollständige Erstattung am 09.10.2026

In einem weiteren Fall erstattete die AffiliCon GmbH nach Geltendmachung der Einwendungen und angekündigter gerichtlicher Klärung die Zahlungen vollständig über PayPal und bestätigte, dass keine weiteren Kaufpreisforderungen bestehen. AffiliCon hält an seiner Rechtsauffassung fest, bestreitet das FernUSG und die Widerrufsrechte, und erstattete ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Zum Rechtstipp auf anwalt.de

Gerichtlich · wird eingereicht

Klage auf Feststellung der Nichtigkeit

In einem anderen Fall konnte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Deshalb wird Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines ReiseFrei-Mentoring-Vertrags eingereicht. Gerichtlich geklärt werden soll, ob das Programm dem FernUSG unterliegt und der Vertrag mangels Zulassung nichtig ist. Ein Widerruf wird daneben weiter geltend gemacht. Ein Urteil gibt es noch nicht. Zum Rechtstipp auf anwalt.de

Das sind Einzelfälle. Sie zeigen, dass sich eine konsequente außergerichtliche Geltendmachung auch gegenüber Resellern lohnen kann, sie sind aber keine Zusage für Ihren Fall. Weitere Rückforderungen bei Namotto- und CopeCart-Verträgen finden Sie unter Erfolge und Namotto.

Falls Post kommt

Zahlungsaufforderung von ReiseFrei oder deren Anwalt erhalten?

Zahlungsaufforderung

Nicht verunsichern lassen

Wer eine Forderung stellen darf, richtet sich danach, wer Vertragspartner geworden ist. Bei Reseller-Verträgen hat ReiseFrei nicht schon deshalb eigene Zahlungsansprüche, weil es die Leistung erbringt. Ein Anwaltsschreiben schafft keine zusätzlichen Zahlungsansprüche.

Gerichtspost

Fristen nie ignorieren

Mahnbescheide, Klagen und gerichtliche Fristen müssen Sie fristgerecht beantworten. Wer hier schweigt, riskiert ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Schicken Sie mir solche Schreiben sofort.

Inkasso

Erst prüfen, dann zahlen

Zahlen oder unterschreiben Sie nichts, bevor der Vertrag geprüft ist. Mehr dazu: Inkasso wegen Coaching-Vertrag abwehren.

Rechtslage

Was der BGH zu Online-Programmen wie ReiseFrei entschieden hat

Stand 12.10.2026. Zusammenfassung der Rechtsprechung, soweit sie für ReiseFrei relevant ist. Einen ausführlichen Überblick finden Sie unter FernUSG und BGH-Urteile.

EntscheidungKernaussage in KurzformBedeutung bei ReiseFrei
BGH, 12.06.2025, III ZR 109/24Das FernUSG ist nicht auf Verbraucher beschränkt und gilt auch zwischen Unternehmern. Aufgezeichnete Live-Termine zählen zum asynchronen Unterricht. Für die Lernkontrolle genügt eine vertraglich mögliche Rückfrage mit individueller Rückmeldung.Die „nur Unternehmer“-Klausel nimmt den Vertrag nicht aus dem FernUSG heraus. Aufgezeichnete Community-Calls sprechen für einen asynchronen Anteil.
BGH, 05.02.2026, III ZR 137/25Rein synchrone Live-Formate mit Echtzeit-Interaktion sind kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG. Maßgeblich ist, was der Vertrag schuldet.Das ist der zentrale Einwand des Anbieters (Live-Calls). Er trägt nicht, wenn der Schwerpunkt auf abrufbaren Videolektionen liegt.
BGH, 07.05.2026, III ZR 142/25Hybrides Business-Mentoring (Videos und Skripte, wöchentliche Gruppen-Calls, 1:1-Calls, Präsenzwochenende, 16.000 €): Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies zurück. Es kommt auf den Schwerpunkt des Gesamtangebots an, nicht auf die Bezeichnung.Für ReiseFrei zählt, ob Wissensvermittlung (Kurs, Videos) oder individuelle Beratung überwiegt. Einen endgültigen Ausgang gab es dort noch nicht.
Jetzt erledigen

Diese Unterlagen sollten Sie jetzt sichern

Lassen Sie Zugänge und Konten bestehen, löschen Sie nichts und beenden Sie nichts, bevor Ihr Fall geprüft ist.

  1. Bestellbestätigung und RechnungWer steht als Verkäufer darauf, mit welcher Adresse und welchem Datum?
  2. Zahlungsbelege und RatenplanPayPal-, Klarna- oder Kontoauszüge, Ratenvereinbarung.
  3. Leistungsbeschreibung und AGBScreenshot oder PDF aus dem Bestellprozess, soweit vorhanden.
  4. WiderrufsbelehrungDie Fassung aus Bestellprozess oder Bestätigungsmail.
  5. MitgliederbereichScreenshots der Kapitel, Videos, Call-Termine und Aufzeichnungen.
  6. NachrichtenE-Mails, WhatsApp, Instagram-DMs und Gesprächsnotizen vor und nach dem Kauf.
  7. Werbung und VerkaufsseiteScreenshots des Videos, der Bewerbung und der Aussagen zu Verdienst und Zeitaufwand.
  8. Schreiben des AnbietersZahlungsaufforderungen, Anwaltsschreiben, Mahnungen oder gerichtliche Post.
Häufige Fragen

Fragen zum ReiseFrei Mentoring

Kann ich die PayPal-Raten für das ReiseFrei Mentoring einfach stoppen?

Ich rate davon ab, Raten ohne Prüfung eigenmächtig einzustellen. Wer Zahlungen aussetzt, ohne seine Einwendungen schriftlich geltend gemacht zu haben, riskiert Mahnungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall Inkasso.

Besser ist der umgekehrte Weg: Vertrag und Zahlungsplan prüfen lassen, Einwendungen gegenüber dem richtigen Vertragspartner erklären und erst dann über die weiteren Raten entscheiden. Ob und wann eine Zahlung ausgesetzt werden sollte, hängt vom Einzelfall ab.

Ich zahle zusätzlich das Abo für das Buchungssystem (14,95 € pro Monat). Muss ich das kündigen?

Nach der Bestellseite vom 12.10.2026 ist das Abo monatlich kündbar, die Verwaltung läuft über ein AffiliCon-Portal. Das ist eine eigene Frage neben dem Hauptvertrag: Eine Kündigung des Abos ersetzt weder Widerruf noch Rückforderung des Hauptvertrags.

Bevor ein Zugang endet, sichern Sie Screenshots und Unterlagen (siehe Checkliste unten). Danach klären wir, ob und zu welchem Zeitpunkt das Abo beendet wird.

Ist ein Widerruf auch Monate nach der Buchung noch möglich?

Ein Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie, kann sich die Frist von 14 Tagen auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern (§ 356 Abs. 3 BGB).

ReiseFrei richtet das Angebot laut AGB nur an Unternehmer und schließt ein Widerrufsrecht aus. Ob Sie Verbraucher sind, entscheidet aber nicht ein Satz in den AGB, sondern der Zweck, zu dem Sie den Vertrag geschlossen haben (§ 13 BGB). Wer das Angebot zur Vorbereitung einer erst künftigen Selbstständigkeit gebucht hat, kann je nach Fall noch Verbraucher gewesen sein. Das prüfe ich im Einzelfall.

ReiseFrei sagt, es werde im Wesentlichen nur eine Website bereitgestellt. Ist das FernUSG dann überhaupt anwendbar?

Auf Bezeichnungen wie „Mentoring“, „Community“ oder „Website“ kommt es nicht an, sondern darauf, was vertraglich geschuldet ist und wo der Schwerpunkt liegt. Die Bestellseite nennt neben der Website einen Selbstlernkurs mit fünf Kapiteln und wöchentliche Community-Calls, die Webseite von ReiseFrei wirbt zudem mit persönlicher Begleitung per Video-Call.

Dass der Kurs dort als „Bonus“ bezeichnet wird, ändert nach meiner Einschätzung nichts, wenn er Teil der Gesamtleistung gegen einen einheitlichen Preis ist. Der Anbieter sieht das anders und bestreitet die Anwendbarkeit des FernUSG. Wie ein Gericht das beurteilt, ist offen. Genau dafür wird in einem meiner Fälle die Feststellungsklage eingereicht.

Ich habe ein Gewerbe angemeldet. Hilft mir das FernUSG trotzdem?

Ja, grundsätzlich schon. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht auf Verbraucher beschränkt ist, sondern auch Verträge zwischen Unternehmern erfasst.

Dass ReiseFrei sich nur an Unternehmer richtet, nimmt dem Vertrag daher nicht von vornherein den Schutz des FernUSG. Fehlt die ZFU-Zulassung und liegt Fernunterricht vor, kann der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sein.

Muss ich für bereits genutzte Inhalte etwas bezahlen? Bekomme ich alles zurück?

Ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, sind gezahlte Beträge grundsätzlich zurückzugewähren. Anbieter berufen sich teilweise auf einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen (§ 818 Abs. 2 BGB). Wie weit das trägt, ist eine Frage des Einzelfalls.

In den von mir betreuten ReiseFrei-Fällen wurden die geleisteten Zahlungen bisher vollständig erstattet, einmal über 7.128,10 € und einmal durch AffiliCon. Das ist keine Garantie für Ihren Fall.

Ich habe ein Schreiben von ReiseFrei oder deren Anwalt bekommen. Muss ich zahlen?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, wer Ihr Vertragspartner ist und wer die Forderung rechtlich geltend machen darf. Wurde der Vertrag über einen Reseller wie namotto oder AffiliCon geschlossen, hat ReiseFrei nicht schon deshalb eigene Zahlungsansprüche, weil es die Leistung erbringt. Die Einschaltung eines Anwalts schafft keine zusätzlichen Zahlungsansprüche.

Gerichtliche Schreiben, Mahnbescheide und Fristen dürfen Sie keinesfalls ignorieren. Schicken Sie mir jedes Schreiben, bevor Sie zahlen oder etwas unterschreiben.

Der Anbieter sitzt auf Zypern. Komme ich überhaupt an mein Geld?

Die Thunderscale Limited hat nach der Bestellseite ihren Sitz in Pafos. Eine gerichtliche Rechtsverfolgung in der EU ist grundsätzlich möglich, kann aber Fragen der Zuständigkeit, zusätzliche Kosten und Schwierigkeiten bei der Vollstreckung mit sich bringen.

Deshalb ist die Frage nach dem Vertragspartner so wichtig: Mit einem in Deutschland ansässigen Reseller oder einem Zahlungsdienstleister wie PayPal lässt sich oft schneller und einfacher abrechnen. In meinen bisherigen Fällen lief die Rückabwicklung über PayPal bzw. AffiliCon.

Was kostet die Ersteinschätzung, und hilft meine Rechtsschutzversicherung?

Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie den Kurzfragebogen aus, ich melde mich persönlich. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Anwaltskosten für das weitere Vorgehen. Das kläre ich gern mit Ihnen.

Quellen und Stand

Worauf diese Seite beruht

Stand: 12.10.2026. Die Angaben zum Anbieter stammen aus dessen öffentlich abrufbaren Seiten und aus dem zypriotischen Handelsregister. Sie beschreiben die Darstellung der Gesellschaft. Die rechtlichen Bewertungen sind meine Einschätzung; ReiseFrei und AffiliCon vertreten teilweise eine andere Auffassung. Die Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.