Online-Coaching – Bundesweit

Online-Coaching: Geld zurückfordern & Verträge anfechten

Teures Online-Coaching ohne den versprochenen Erfolg? Viele Verträge über Plattformen wie CopeCart oder Digistore24 & Co. sind nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung wegen fehlender ZFU-Zulassung von Anfang an unzulässig. Ich prüfe Ihren Fall kostenlos auf Nichtigkeit, erkläre den sofortigen Widerruf oder die Anfechtung des Vertrags und fordere Ihr Geld konsequent zurück. Sie profitieren von einer transparenten Risikobewertung und einer vollständig digitalen Abwicklung.

Coaching ohne Erfolg? Verträge über CopeCart, Digistore24 & Co. sind nach dem BGH-Urteil (fehlende ZFU-Zulassung) oft unwirksam. Ich prüfe Ihren Fall kostenlos, erkläre den Widerruf und fordere Ihr Geld konsequent zurück – komplett digital.

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★★★★★ 5,0
Rechtsanwalt Tim Mazur

Rechtsanwalt Tim Mazur – ich prüfe Ihren Coaching-Vertrag persönlich und bundesweit.

Rechtsanwalt Tim Mazur

Wer viel Geld in ein Online-Coaching investiert hat und feststellt, dass die versprochenen Ergebnisse ausbleiben, steht oft vor derselben Frage: Bin ich rechtlich schutzlos? Die Antwort lautet in vielen Fällen: Nein.

Ich bin Tim Mazur, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Vertrags- und Verbraucherrecht. Was viele Betroffene nicht wissen: Für zahlreiche Online-Coaching-Programme gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz – fehlt die erforderliche Zulassung, ist der Vertrag nichtig und kann vollständig rückabgewickelt werden. Unabhängig davon gilt: Wurde keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt, kann der Vertrag regelmäßig noch lange nach Vertragsschluss widerrufen werden, ebenfalls mit der Folge der Rückabwicklung.

„Ich nehme mir Zeit für Ihren Fall – nicht um Hoffnungen zu wecken, sondern um Ihnen eine klare, ehrliche Einschätzung zu geben. Ob Nichtigkeit nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz oder Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung: Ziel ist in beiden Fällen die vollständige Rückabwicklung und Rückforderung Ihrer Zahlungen. Ich entwickle mit Ihnen die dafür sinnvollste Strategie – außergerichtlich oder vor Gericht."

Ich vertrete Mandanten im Coaching-Recht bundesweit – unkompliziert, persönlich und vollständig digital.

Was Sie wissen müssen

Warum viele Coaching-Verträge angreifbar sind

Das Recht schützt Verbraucher bei Online-Coaching stärker, als viele ahnen. Diese fünf Punkte sind entscheidend:

Coaching ohne ZFU-Zulassung ist unwirksam

Viele Coaching-Anbieter unterliegen dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), ohne die dafür erforderliche Zulassung zu besitzen. Fehlt diese staatliche Zulassung, kann der gesamte Vertrag unwirksam sein – und bereits gezahlte Beträge sind zurückzufordern.

Coaching-Vertrag widerrufen (auch nach Monaten)

Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie ihren Vertrag noch lange nach Vertragsschluss wirksam widerrufen können.

BGH stärkt die Rechte von Coaching-Teilnehmern

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das FernUSG auf zahlreiche Online-Coaching-Formate anwendbar ist. Das ist ein starkes Signal für alle, die teure Verträge abgeschlossen haben – die Rechtslage hat sich deutlich zugunsten der Verbraucher verschoben.

Gerichte urteilen regelmäßig auf Rückzahlung

Die Rechtsprechung zeigt einen klaren Trend: Rückzahlungsansprüche werden zunehmend zugesprochen – selbst bei bereits genutzten Leistungen. Das gilt nicht nur für Verbraucher; im Anwendungsbereich des FernUSG sind auch Unternehmer geschützt. Eine Prüfung lohnt sich daher oft auch im Nachhinein.

Geld zurück von CopeCart, Digistore24 & Co.

Egal ob Sie den Vertrag direkt beim Anbieter oder über Plattformen wie CopeCart oder Digistore24 abgeschlossen haben: Bei Sittenwidrigkeit oder fehlender Zulassung besteht ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung.

Das sagen meine Mandant:innen

Ausgezeichnet bei Google

Google Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.

N
Nicole B.
★★★★★

Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.

G
Ghasal Maryam Mahyar
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.

S
Samantha Eichmann
★★★★★

Herr Mazur hat mich im Bereich ZFU / Vertragsrecht vertreten. Ich war mit dem Mandat sehr zufrieden. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus.

S
Sandra Sin
★★★★★

Herr Mazur hat mich zum Thema Online-Vertrag per Mail beraten. Die Beratung und die Tipps waren hervorragend, schnell und sehr freundlich. Bemerkenswert ist auch, dass er für die Kurzberatung nichts berechnet hat. Alles in allem sehr empfehlenswert.

T
Thomas Neubauer
★★★★★

Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück. Sogar an einem Sonntag 👍 Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Gott sei Dank hat er es geschafft, aus der Sache auszukommen. Es ging um mehrere tausend Euro.

M
Müjdat Ottomann
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.

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Nicole B.
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Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.

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Ghasal Maryam Mahyar
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Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.

S
Samantha Eichmann
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Herr Mazur hat mich im Bereich ZFU / Vertragsrecht vertreten. Ich war mit dem Mandat sehr zufrieden. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus.

S
Sandra Sin
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Herr Mazur hat mich zum Thema Online-Vertrag per Mail beraten. Die Beratung und die Tipps waren hervorragend, schnell und sehr freundlich. Bemerkenswert ist auch, dass er für die Kurzberatung nichts berechnet hat. Alles in allem sehr empfehlenswert.

T
Thomas Neubauer
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Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück. Sogar an einem Sonntag 👍 Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Gott sei Dank hat er es geschafft, aus der Sache auszukommen. Es ging um mehrere tausend Euro.

M
Müjdat Ottomann
anwalt.de Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!

J
J. V.
★★★★★

Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.

D
Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

R
Rahel G.
★★★★★

Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

A
A. S.
★★★★★

Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.

N
N. M.
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

A
Anna-Lea Wicking
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!

J
J. V.
★★★★★

Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.

D
Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

R
Rahel G.
★★★★★

Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

A
A. S.
★★★★★

Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.

N
N. M.
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

A
Anna-Lea Wicking
Schnell und unkompliziert

Ihr Weg zur rechtlichen Einschätzung

Drei Schritte – persönlich, direkt, ohne Umwege.

1

Kurzfragebogen ausfüllen

In zwei Minuten schildern Sie Ihre Situation – kostenlos und unverbindlich. Ich bekomme sofort ein klares Bild Ihres Falls.

2

Persönliches Erstgespräch

Ich rufe Sie selbst zurück – kein Assistent, kein Sachbearbeiter. Wir besprechen Ihre Optionen und ich gebe Ihnen eine ehrliche erste Einschätzung.

3

Konsequente Durchsetzung

Ich entwickle mit Ihnen die beste Strategie und fordere Ihre Ansprüche ein – außergerichtlich oder vor Gericht. Persönlich von Anfang bis Ende.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Wann ist ein Coaching-Vertrag unwirksam?

Ein Coaching-Vertrag kann unwirksam sein, wenn der Anbieter dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterliegt, aber keine staatliche Zulassung besitzt. Das FernUSG gilt für Verträge, bei denen Lernmaterialien auf Distanz vermittelt werden – was auf viele Online-Coaching-Formate zutrifft. Fehlt die Zulassung, ist der Vertrag nichtig und gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.

Was ist das Fernunterrichtsschutzgesetz?

Das FernUSG ist ein Verbraucherschutzgesetz, das Teilnehmer an Fernlehrgängen schützt. Es schreibt u. a. eine staatliche Zulassung des Anbieters sowie besondere Informationspflichten vor. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das Gesetz auf zahlreiche Online-Coaching-Verträge anwendbar ist – auch wenn diese sich selbst nicht als „Fernunterricht” bezeichnen.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Vertrag zu widerrufen?

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Wurde die Widerrufsbelehrung jedoch nicht oder fehlerhaft erteilt, verlängert sich diese Frist auf ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Viele Mandanten befinden sich noch innerhalb dieser verlängerten Frist – auch wenn der Vertrag bereits länger zurückliegt. Eine Prüfung lohnt sich daher fast immer.

Kann ich bereits gezahlte Beträge zurückfordern?

Ja – sowohl bei einem wirksamen Widerruf als auch bei einem nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz nichtigen Vertrag können bereits gezahlte Beträge grundsätzlich zurückgefordert werden. Auch wenn Sie das Coaching bereits teilweise in Anspruch genommen haben, schließt das einen Rückzahlungsanspruch nicht automatisch aus. Zu beachten ist: Der Widerruf steht nur Verbrauchern zu, während die Nichtigkeit nach dem FernUSG auch Unternehmer erfassen kann. Wie hoch der konkret zurückforderbare Betrag ist, hängt vom Einzelfall ab – ich schätze das im Erstgespräch für Sie ein.

Was tue ich, wenn der Coach mit Inkasso oder Klage droht?

Drohrhetorik ist bei Coaching-Anbietern leider verbreitet. Wichtig: Nicht unter Druck zahlen und nicht vorschnell reagieren. Wenn Sie rechtlich belastbare Rückforderungsansprüche haben, steht Ihnen das Gesetz zur Seite. Ich prüfe die Forderung und vertrete Sie außergerichtlich oder vor Gericht – bundesweit.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie dazu einfach den Kurzfragebogen aus – ich melde mich persönlich bei Ihnen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die anfallenden Anwaltskosten für das weitere Vorgehen.