Eine zwölfmonatige Online-Ausbildung zur „Zyklus Mentorin"
Am 26. März 2026 schloss meine Mandantin im Fernabsatz über die Bestellseite von Namotto einen Vertrag über das Online-Coaching-Programm „Zyklus Mastery Academy". Der Gesamtpreis betrug 4.511,91 € brutto, zahlbar in zwölf Monatsraten von 376,00 bzw. 375,99 €. Namotto trat dabei als „Zahlungsanbieter und lizenzierter Händler" auf.
Gegenstand war eine vollständig online durchgeführte Ausbildung zur „zertifizierten Zyklus Mentorin" mit sechs Phasen, von Zyklus- und Hormonwissen über Mentoring und Angebotsentwicklung bis zu Kundengewinnung und Skalierung. Die Inhalte wurden über eine Online-Lernplattform bereitgestellt: Classroom-Module, wöchentliche aufgezeichnete Live-Calls, Check-ins, ein Abschluss-Call und am Ende ein Zertifikat.
Dienen die Check-ins dazu, deinen Lernprozess zu begleiten und sicherzustellen, dass du dich mit den Inhalten der Ausbildung auseinandergesetzt hast.
Aus der Angebotsbeschreibung der Ausbildung, zitiert in der KlageschriftVier Raten gezahlt, dann Schluss, aber die Forderungen kamen weiter
Meine Mandantin zahlte vier Raten, zusammen 1.503,99 €, und stellte danach die Zahlung ein. Acht Raten (3.007,92 €) standen noch offen. Trotzdem sah sie sich weiterhin mit Zahlungsforderungen konfrontiert.
Am 28. Juli 2026 machte ich gegenüber Namotto die Nichtigkeit des Vertrages wegen fehlender ZFU-Zulassung geltend und erklärte vorsorglich Widerruf und Anfechtung. Der Eingang meines Schreibens wurde am 29. Juli 2026 bestätigt. Eine inhaltliche Reaktion blieb aus.
Klage, Versäumnisurteil und die Feststellung, dass nichts mehr zu zahlen ist
Am 19. August 2026 reichte ich beim Amtsgericht Geislingen an der Steige Klage ein. Neben der Rückzahlung der gezahlten Raten und der Anwaltskosten stellte ich einen Feststellungsantrag: Der Vertrag ist nichtig, und meine Mandantin schuldet aus ihm keine weiteren Zahlungen.
Am 28. September 2026 erließ das Gericht ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil. Namotto wurde zur Zahlung von 1.503,99 € nebst Zinsen und 480,85 € Anwaltskosten verurteilt, der Vertrag wurde für nichtig erklärt, und Namotto trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wurde auf 4.511,91 € festgesetzt.
