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Gerichtsurteil · Amtsgericht Geislingen an der Steige

Versäumnisurteil gegen Namotto: Coaching-Vertrag über 4.511,91 € für nichtig erklärt

Eine zwölfmonatige Online-Ausbildung zur „zertifizierten Zyklus Mentorin", bezahlt in Raten. Nach vier Raten stellte meine Mandantin die Zahlung ein und sah sich dennoch weiter mit Forderungen konfrontiert. Namotto reagierte weder auf mein anwaltliches Schreiben noch auf die Klage. Das Amtsgericht Geislingen verurteilte Namotto zur Rückzahlung der gezahlten Raten und stellte fest, dass der Vertrag nichtig ist und aus ihm nichts mehr geschuldet wird.

Vertrag für nichtig erklärt, keine weiteren Raten 1.503,99 € plus Zinsen zugesprochen 480,85 € Anwaltskosten zugesprochen
★★★★★ 5,0 | ★★★★★ 5,0 Die ganze Geschichte
Auf einen Blick
Gericht & Aktenzeichen
Amtsgericht Geislingen an der Steige, 4 C 473/26
Entschieden am
28. September 2026 (Versäumnisurteil)
Beklagte
namotto Universal Brands GmbH & Co. KG
Streitgegenstand
Rückforderung Coaching-Honorar „Zyklus Mastery Academy", Vertragswert 4.511,91 €
Ergebnis
Klage vollständig gewonnen, Nichtigkeit des Vertrages festgestellt
Rechtsgrundlage der Klage
§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB i.V.m. § 7 Abs. 1 FernUSG; unabhängig davon Widerruf (§§ 355 ff. BGB)
Vollständiges Urteil als PDF ansehen

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO, weil sich die Beklagte im gesamten Verfahren nicht gemeldet hat. Ihr steht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Einspruch zu; erst danach wird das Urteil rechtskräftig.

Eine zwölfmonatige Online-Ausbildung zur „Zyklus Mentorin"

Am 26. März 2026 schloss meine Mandantin im Fernabsatz über die Bestellseite von Namotto einen Vertrag über das Online-Coaching-Programm „Zyklus Mastery Academy". Der Gesamtpreis betrug 4.511,91 € brutto, zahlbar in zwölf Monatsraten von 376,00 bzw. 375,99 €. Namotto trat dabei als „Zahlungsanbieter und lizenzierter Händler" auf.

Gegenstand war eine vollständig online durchgeführte Ausbildung zur „zertifizierten Zyklus Mentorin" mit sechs Phasen, von Zyklus- und Hormonwissen über Mentoring und Angebotsentwicklung bis zu Kundengewinnung und Skalierung. Die Inhalte wurden über eine Online-Lernplattform bereitgestellt: Classroom-Module, wöchentliche aufgezeichnete Live-Calls, Check-ins, ein Abschluss-Call und am Ende ein Zertifikat.

„

Dienen die Check-ins dazu, deinen Lernprozess zu begleiten und sicherzustellen, dass du dich mit den Inhalten der Ausbildung auseinandergesetzt hast.

Aus der Angebotsbeschreibung der Ausbildung, zitiert in der Klageschrift

Vier Raten gezahlt, dann Schluss, aber die Forderungen kamen weiter

Meine Mandantin zahlte vier Raten, zusammen 1.503,99 €, und stellte danach die Zahlung ein. Acht Raten (3.007,92 €) standen noch offen. Trotzdem sah sie sich weiterhin mit Zahlungsforderungen konfrontiert.

Am 28. Juli 2026 machte ich gegenüber Namotto die Nichtigkeit des Vertrages wegen fehlender ZFU-Zulassung geltend und erklärte vorsorglich Widerruf und Anfechtung. Der Eingang meines Schreibens wurde am 29. Juli 2026 bestätigt. Eine inhaltliche Reaktion blieb aus.

Klage, Versäumnisurteil und die Feststellung, dass nichts mehr zu zahlen ist

Am 19. August 2026 reichte ich beim Amtsgericht Geislingen an der Steige Klage ein. Neben der Rückzahlung der gezahlten Raten und der Anwaltskosten stellte ich einen Feststellungsantrag: Der Vertrag ist nichtig, und meine Mandantin schuldet aus ihm keine weiteren Zahlungen.

Am 28. September 2026 erließ das Gericht ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil. Namotto wurde zur Zahlung von 1.503,99 € nebst Zinsen und 480,85 € Anwaltskosten verurteilt, der Vertrag wurde für nichtig erklärt, und Namotto trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wurde auf 4.511,91 € festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Wie ich die Klage begründet habe

Ein Versäumnisurteil enthält keine ausführlichen Entscheidungsgründe. Das Gericht prüft nach § 331 ZPO nur, ob der unbestrittene Vortrag der klagenden Partei den Antrag trägt. Meine Klage stützte sich auf vier Punkte:

1

Überwiegend asynchroner Fernunterricht

Die Wissensvermittlung lief schwerpunktmäßig über eine Online-Lernplattform mit Classroom-Modulen und aufgezeichneten Live-Calls. Nach der BGH-Rechtsprechung sind aufgezeichnete Live-Veranstaltungen, die zeitversetzt abrufbar sind, asynchroner Unterricht (BGH, Urteile vom 12.06.2025, III ZR 109/24, vom 02.10.2025, III ZR 173/24, und vom 07.05.2026, III ZR 142/25). Ein persönliches Zusammentreffen war nicht vorgesehen.

2

Lernerfolgsüberwachung durch Check-ins und Zertifikat

Das Zertifikat wurde nur erteilt, wenn alle Check-ins beantwortet waren, dazu gab es individuelle Feedbackprozesse. Nach der BGH-Rechtsprechung genügt bereits eine einzige vertraglich vorgesehene Kontrollmöglichkeit, auf die tatsächliche Durchführung kommt es nicht an.

3

Keine ZFU-Zulassung, Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG

Namotto verfügte für das Programm über keine Zulassung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Der Vertrag ist deshalb von Anfang an nichtig, unabhängig davon, ob er als Verbraucherin oder als Unternehmerin geschlossen wurde (BGH, III ZR 109/24 und III ZR 173/24).

4

Unabhängig davon: wirksamer Widerruf

Eine bloße Checkbox, mit der dem vorzeitigen Leistungsbeginn zugestimmt wird, ersetzt keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung (vgl. AG Northeim, Urt. v. 21.03.2024, 3 C 278/23). Bei einem Programm mit zwölf Monaten Laufzeit war die Leistung zudem nicht vollständig erbracht, die Widerrufsfrist betrug daher zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB).

Der Feststellungsausspruch schützt vor den restlichen Raten. Mit der Feststellung, dass der Vertrag nichtig ist und keine Zahlungsverpflichtung besteht, ist, sobald das Urteil rechtskräftig ist, auch die Forderung der verbleibenden acht Raten (3.007,92 €) vom Tisch. Die Anwaltskosten von 480,85 € habe ich als Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 12 FernUSG geltend gemacht (vgl. OLG Celle, Urt. v. 24.09.2024, 13 U 20/24), hilfsweise als Verzugsschaden.

Da Namotto weder auf das anwaltliche Schreiben noch auf die Klage reagiert hat, konnte das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. → Übersicht: Namotto-Vertrag widerrufen & Geld zurück · Mehr zu den BGH-Urteilen zum FernUSG

Rechtsanwalt Tim Mazur
Ich bin Rechtsanwalt Tim Mazur

Diesen Fall habe ich von der ersten außergerichtlichen Aufforderung bis zum Urteil persönlich geführt.

Wer bereits Raten gezahlt hat und weiter Forderungen erhält, hat damit nicht automatisch verloren. Ob sich eine Rückzahlung und die Freistellung von weiteren Raten durchsetzen lassen, prüfe ich für Sie kostenlos. Wenn nötig, gehe ich auch vor Gericht.

Betrifft Sie das?

Haben Sie bei Namotto ein Coaching gebucht und zahlen noch in Raten?

Bei Ratenverträgen geht es meist um zwei Fragen: Was Sie bereits gezahlt haben, und ob Sie die restlichen Raten überhaupt noch schulden. Beides lässt sich prüfen, entscheidend ist das konkrete Programm.

Das sagen meine Mandant:innen ★★★★★ 5,0 | ★★★★★ 5,0

Das sagen meine Mandant:innen

139 Bewertungen auf Google und Anwalt.de, jede einzelne mit 5 Sternen

Google Bewertungen · ★★★★★ 5,0
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Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.

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Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.

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Ghasal Maryam Mahyar
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Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.

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Samantha Eichmann
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Herr Mazur hat mich im Bereich ZFU / Vertragsrecht vertreten. Ich war mit dem Mandat sehr zufrieden. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus.

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Sandra Sin
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Herr Mazur hat mich zum Thema Online-Vertrag per Mail beraten. Die Beratung und die Tipps waren hervorragend, schnell und sehr freundlich. Bemerkenswert ist auch, dass er für die Kurzberatung nichts berechnet hat. Alles in allem sehr empfehlenswert.

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Thomas Neubauer
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Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück. Sogar an einem Sonntag 👍 Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Gott sei Dank hat er es geschafft, aus der Sache auszukommen. Es ging um mehrere tausend Euro.

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Müjdat Ottomann
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Thomas Neubauer
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Müjdat Ottomann
anwalt.de Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!

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J. V.
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Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.

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Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

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Rahel G.
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Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

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A. S.
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Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.

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N. M.
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

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Anna-Lea Wicking
★★★★★

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Daniela Kappus
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Rahel G.
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Anna-Lea Wicking
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Fall

Ich habe auch bei Namotto ein Coaching gebucht, betrifft mich das?

Möglicherweise. Namotto tritt bei vielen unterschiedlichen Coaching-Programmen als Vertragspartnerin auf. Entscheidend ist immer das konkrete Programm: Wie ist es aufgebaut, überwiegt der asynchrone Anteil, gibt es eine Lernerfolgsüberwachung, und liegt eine ZFU-Zulassung vor?

Ich prüfe Ihren konkreten Fall kostenlos und sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Erfolgsaussichten stehen.

Ich zahle noch Raten für ein Coaching. Muss ich weiterzahlen?

Das hängt vom Vertrag ab. Ist der Vertrag nach dem FernUSG nichtig oder wirksam widerrufen, besteht grundsätzlich keine Zahlungspflicht mehr. Wie in diesem Fall kann das gerichtlich auch ausdrücklich festgestellt werden.

Bitte stellen Sie Zahlungen nicht ohne vorherige Beratung ein, damit Ihnen keine vermeidbaren Nachteile wie Mahnkosten oder Inkasso entstehen. Ich prüfe Ihren Fall kostenlos.

Was ist ein Versäumnisurteil? Ist das genauso viel wert wie ein normales Urteil?

Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn die beklagte Partei sich im Prozess nicht verteidigt, etwa keine Verteidigungsanzeige einreicht. Das Gericht unterstellt den unbestrittenen Vortrag der Klägerseite als wahr und prüft nur, ob der Anspruch auf dieser Grundlage besteht (§ 331 ZPO).

Sobald es rechtskräftig ist, ist ein Versäumnisurteil genauso vollstreckbar wie jedes andere Urteil. Der einzige Unterschied: Der beklagten Partei steht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung noch der Einspruch offen.

Kann Namotto noch Einspruch gegen das Urteil einlegen?

Ja. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils kann die Beklagte Einspruch einlegen. Legt sie fristgerecht Einspruch ein, wird der Prozess fortgesetzt und es kommt zu einer regulären Verhandlung. Reagiert sie erneut nicht oder verstreicht die Frist ungenutzt, wird das Urteil rechtskräftig.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie den Kurzfragebogen aus, ich melde mich persönlich bei Ihnen.

Sind Sie in einer ähnlichen Situation?

Ich prüfe Ihren Fall persönlich und kostenlos, so wie in diesem Fall, wenn nötig auch bis zum Urteil.

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